Bis 2015 muss alles dicht sein !

Alle Grundstückseigentümer müssen bis spätestens 2015 die Dichtheit der auf ihrem Grundstück vorhandenen Abwasseranlage nachweisen (§61a Landeswassergesetz NRW).

Durch jahrzehntelange Erfahrung und excellentes Know-How können wir Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu günstigen Konditionen anbieten:
 
 

Kanal-Dichtheitsprüfung



Wir setzen Ihre Abwasserleitung unter Druck! Mit einer Luft- und Wasser-Überdruckprüfung wird die Dichtheit der Abwasserrohre kontrolliert.