Bis 2015 muss alles dicht sein
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Alle Grundstückseigentümer müssen bis spätestens 2015 die
Dichtheit der auf ihrem Grundstück vorhandenen Abwasseranlage
nachweisen (§61a Landeswassergesetz NRW).
Durch
jahrzehntelange Erfahrung und excellentes Know-How können wir
Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu günstigen
Konditionen anbieten:
Kanal-DichtheitsprüfungWir
setzen Ihre Abwasserleitung unter Druck! Mit einer Luft- und
Wasser-Überdruckprüfung wird die Dichtheit der Abwasserrohre
kontrolliert.
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